Härtefallregelung bei Rückmeldung
Halli Hallo Hallöchen!
Letzte Woche erinnerte euch Christoph an die Rückmeldung zum nächsten Sommersemester, die ihr bis zum 27. Februar 2009 durchführen solltet, wenn ihr ab April an der UdS weiterstudieren möchtet. Ab dem 3. Semester sind das summa summarum 631€, die zu überweisen sind. Das ist ein sehr, sehr, sehr hoher Betrag. Bei vielen Studenten, die sich ihr Studium selbst finanzieren, übersteigt das vielleicht das monatliche Einkommen. Nun, hier möchte ich betreff der Rückmeldung auf die Härtefallregelung hinweisen. Hier könnt ihr erst einmal nachlesen, wer denn von dem Betrag der Studiengebühren befreit werden kann. Eine Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren kann beantragen, wer sich um ein Kind kümmert, durch eine Behinderung eingeschränkt ist, als ausländischer Studierender eingeschrieben ist oder ein Auslandssemester abbsolviert.
Die Studiengebühr kann erlassen bzw. in Raten gezahlt werden, wenn die Überweisung der kompletten Summe zu einer wirtschaftlichen Notlage führen würde. Diese finanzielle Grenze liegt dabei bei der Bafög-Höchstgrenze, derzeit also bei 643€ Förderhöchstsatz. Das heißt, wer im Monat weniger als diesen Betrag zur Verfügung hat (hierbei zählen das Bruttoeinkommen aller Nebenjobs sowie jeder zusätzliche Euro), kann diesen Antrag stellen. Interessant ist dieser Antrag auch für Examenskandidaten, die kurz vor der letzten Prüfung stehen und somit bald fertig mit dem Studium sind
. Den Semesterbetrag müsst ihr so oder so bezahlen, daher würde ich euch empfehlen, das auch im angegebenen Rückmeldzeitraum zu tun. Schickt dann den Antrag an das Studierensekretariat.
Schaut euch das mal an, vielleicht trifft einer dieser Punkte auf euch zu
.
Viele Grüße und eine schöne Woche,
Nathalie
(aus: www.asta-oldenburg.de/.../studiengebuehren.jpg; http://www.asta-oldenburg.de/themen/studiengebuehren?DokuWiki=8...27af1841868dda7bc19285625)








